Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Schadensabwicklung. Jedoch bleibt leider immer ein zeitlicher Mehraufwand am Versicherungsnehmer hängen (Polizei, Kostenvoranschlag, Telefonate, Fotos). Wenn wir allerdings alle notwendigen Unterlagen an die Versicherung übermitteln, dann übernimmt diese den finanziellen Schaden meistens sehr schnell.
Haftpflicht (Auto, Motorrad):
Am Unfallort mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Voraussetzung: der Unfallbericht befindet sich im Auto.
(Wohnt meistens bei der Originalpolizze oder über uns anfordern). Auch das Versicherungskärtchen mit der Polizzennummer sollte man bei sich haben.
Teilschuld oder am Unfall schuldig: mit dem Europäischen Unfallbericht sofort an die Versicherung melden. Erledigen wir natürlich gerne für Sie.
Wenn Sie nicht schuldig sind, können Sie nur hoffen, dass Ihr Unfallgegner den Schaden schon gemeldet hat.
Erst nach einer Reparaturfreigabe können Sie ihr KFZ wieder instand setzen lassen.
Sollten Sie jedoch verletzt sein, rufen Sie die Polizei. Begeben Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Versorgung und lassen die Verletzungen behandeln und dokumentieren (am besten auch zum Amtsarzt).
Kaskoversicherung:
Bei Diebstahl, Vandalismus und Parkschaden muss eine polizeiliche Meldung erfolgen. Mit der Anzeigebestätigung wird dann eine Schadensmeldung gemacht. Auch hier rechnet Ihre Vertrauenswerkstatt direkt mit der Versicherung ab (Polizzennummer mitnehmen). Lediglich der Selbstbehalt muss separat von Ihnen bezahlt werden.
Haushaltsversicherung/Eigenheimversicherung:
Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung: Anzeige bei der Polizei erstatten, bzw. diese zur Spurenaufnahme rufen.
Mit der Anzeige muss dann eine Schadensmeldung bei der Versicherung gemacht werden.
Machen Sie Fotos und katalogisieren Sie Ihre Wertsachen, wie Schmuck, Münzen, Sparbücher, Antiquitäten, Bilder, Elektrogeräte und werfen Sie einen Blick in Ihre Polizze denn Geld, Schmuck und Münzen sind in der Regel zwischen € 200 und € 20000 versichert, je nach Aufbewahrungsort. Bewahren Sie diese Liste und die Fotos auch noch außerhalb Ihrer Wohnung auf. Gönnen Sie sich einen Banksafe, sollten die Werte überschritten werden.
Leitungswasser, Brand, Sturm und Hagel:
Sie sind verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. D.h. zum Beispiel, dass Sie den Hauptwasserhahn abdrehen und den Installateur Notdienst rufen müssen. Oder eine Notabdeckung vornehmen lassen, sollte der Sturm ein paar Ziegel mitgenommen haben.
Machen Sie Fotos. Melden Sie den Schaden mit den Fotos und der ungefähren Schadenshöhe (eventuell schon mit Kostenvoranschlag) dem Versicherer und gegebenfalls auch der Hausverwaltung (Rohre in der Mauer sind Sache der Hausversicherung). Über einen Kostenvoranschlag werden Sie leider nicht herum kommen, denn der ist die Grundlage für die weitere Vorgangsweise der Versicherung. Bei größeren Schäden wird nämlich ein Schadensgutachter geschickt.
Erst nach der Besichtigung und nach dem O.K. der Versicherung kann der Schaden behoben werden.
Glasbruch von Flachglas:
Hier ist es einfach. Fast jeder Glaser verrechnet direkt mit der Versicherung. D.h. Glaser des Vertrauens kommen lassen, Polizzennummer mitteilen und sich an der neuen Verglasung erfreuen.
Bestattungsvorsorge:
Als Bezugsberechtigter, habe Sie zwei Optionen:
1) Mit dem Sterbebuch, der Polizzennummer und Ihrem Ausweis zur Bestattung Ihrer Wahl zu gehen. Dann verrechnet das Bestattungsunternehmen direkt mit der Versicherung.
2) Oder mit eben diesen Unterlagen zur Versicherung gehen und sich das Bargeld auszahlen lassen.
Rechtschutz:
WICHTIG! Vor der Konsultation eines Rechtsanwaltes eine Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung einholen. Hier ist es ratsam direkt mit einem Schadensreferent der jeweiligen Versicherung zu reden und eine Deckungszusage zu holen. Wir geben Ihnen gerne die Telefonnummer der Schadenshotline.